Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Alaneo® – PotentialEntfaltung

Stand: 18. Mai 2019
Ina Hoffmann
Kantonsstr. 31
CH-8863 Buttikon

Geltungsbereich

1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – mit Ausnahme des Verbrauchsgüterverkaufs – für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) und der/ dem Auftraggeber/in (im Folgenden AG genannt) hinsichtlich der vom AN der/ dem AG gegenüber zu erbringenden Leistungen, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag über die vom AN angebotenen Leistungen kommt erst durch die Auftragsbestätigung des AN zustande (elektronisch, telefonisch, per Fax, Brief, E-Mail, anderweitig schriftlich oder mündlich). Mit der (elektronischen, telefonischen, per Fax, Brief, E-Mail, anderweitig schriftlichen oder mündlichen) Inanspruchnahme einer oder mehrerer Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungen durch die/ den AG akzeptiert die/ der AG diese Bedingungen.

1.2
Der AN behält sich vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig ist. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der/ dem AG elektronisch, per Fax, Brief, E-Mail oder anderweitig schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die/ der AG nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Die/ der AG muss dazu den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen und den Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs an den AN absenden.

1.3
Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

1.4
Es gelten ausschließlich die AGB des AN. Etwaige Geschäftsbedingungen der/ des AG finden keine Anwendung, es sei denn, der AN hat deren Geltung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Art und Inhalt des Vertrags

2.1
Der AN erbringt dem/ der AG gegenüber Dienstleistungen in Form von Beratung, Coaching, Intervention, Seminaren, Trainings, Workshops, Schulungen, Prävention, Hilfe zur Selbsthilfe und individueller Weiterentwicklung der/ des AG; dazu wendet der AN seine Kenntnisse und Fähigkeiten an. Bei der Erbringung der Dienstleistungen wird der AN die im Leistungsangebot beschriebenen Formen/ Arten und Methoden der Dienstleistung im Interesse der individuellen Entwicklung der/ des AG auch ganz oder teilweise miteinander kombinieren. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom AN unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben. Dabei sind Beratungen in Rechts- und Steuerfragen ausgeschlossen.

2.2
Mit der Beauftragung einer oder mehrerer Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungen erklärt sich die/ der AG damit einverstanden, dass der AN bei der Erbringung der Dienstleistungen die im Leistungsangebot beschriebenen Formen/ Arten und Methoden der Dienstleistung im Interesse der individuellen Entwicklung der/ des AG ganz oder teilweise miteinander kombiniert.

2.3
Ein subjektiv erwarteter Erfolg der/ des AG kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Der AN schuldet lediglich die Planung, Durchführung und Begleitung der in Anspruch genommen Dienstleitungen. Die Umsetzung der Inhalte aus diesen Dienstleistungen obliegt der/ dem AG selbst.

2.4
Der AN ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Dienstleistungen nicht erbringen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten.

2.5
Der AN ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn die/ der AG die Inhalte der verwendeten Dienstleistungen verneint. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte seitens der/ des AG als Grundvoraussetzung für die Durchführung der Dienstleistungen durch den AN wie auch für eine aktive Mitarbeit der/ des AG bei der Durchführung der Dienstleistungen.

2.6
Auch die/ der AG hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des AN für die bis zur Ablehnung der Beratung erbrachten Leistungen erhalten.

2.7
Beratung, Coaching, Training und die weiteren angebotenen Dienstleistungen sind keine Psychotherapie i.S.d. PsychThG und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Ebenso wenig stellen die vom AN angebotenen und/oder durch die/ den AG in Anspruch genommenen Dienstleistungen eine medizinische oder psychologische Beratung dar noch sind sie ein Ersatz für medizinische oder psychologische Behandlungen. Die Inhalte der Dienstleistungen stellen keine Empfehlung dar, medizinische oder psychologische Therapien oder Behandlungen abzubrechen oder zu unterlassen. Sollte es so scheinen, dass durch die Inanspruchnahme einer oder mehrerer Dienstleistungen eine Verbesserung eintritt, ist das nicht als Hinweis zu werten, eine medizinische oder psychologische Behandlung abzubrechen oder zu unterlassen. Die Erbringung der Dienstleistungen basiert auf einem partnerschaftlichen Miteinander in der Beziehung zwischen AN-AG und ist keine Ausübung der Heilkunde gem. HPG § 1 Abs. 2. Daher ist die Rolle des AN klar abgegrenzt zu Ärzten oder Therapeuten und es werden keine Krankheiten diagnostiziert, festgestellt, geheilt oder gelindert und/oder medizinische oder psychologische Ratschläge erteilt. Außerdem darf der AN keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.

2.8
Die/ der AG trägt während der Inanspruchnahme der Dienstleistungen die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während als auch außerhalb der von der/ von dem AG in Anspruch genommenen Termine. Eventuelle Stellungnahmen und/oder Empfehlungen des AN ersetzen keinesfalls persönliche Entscheidungen der/ des AG, sondern erweitern höchstens die Grundlage für deren/ dessen persönliche Entscheidungen. Die Teilnahme der/ des AG an einer oder mehreren Dienstleistungen setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit sowie Handlungs- und Selbstreflexionsfähigkeit voraus.

2.9
Der AN behält sich vor, nach vorheriger Absprache mit der/ dem AG und bei Bedarf, sachverständige Dritte, Hilfskräfte oder weiter Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen hinzuzuziehen.

2.10
Bei Dienstleistungen, die in Gruppen durchgeführt werden, ist eine mögliche Mindest- oder Maximalteilnehmeranzahl aus der Angebotsinformation ersichtlich. Ist keine Teilnehmerzahl angegeben, wird das Angebot unabhängig von der Teilnehmeranzahl durchgeführt. Sollten Dienstleistungsangebote, die in Gruppen durchgeführt werden, überbucht sein, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung der/ des AG und ein Eintrag in die Warteliste. Die/ der AG kann von diesem Eintrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann elektronisch, per Fax, Brief, E-Mail oder in anderweitig schriftlicher Form erfolgen.

2.11
Die Anmeldung bzw. Beauftragung durch die/ den AG per Fax, Brief, E-Mail, in elektronischer oder anderweitig schriftlicher oder mündlicher Form zu einem oder mehreren Dienstleitungsangeboten ist grundsätzlich verbindlich. Das gilt auch für ein kostenloses Vorgespräch.

2.12
Bei Anmeldung bzw. Beauftragung einer oder mehrerer Dienstleistungen durch die/ den AG kommt ein Vertrag erst mit einer Bestätigung des AN an die/ den AG zustande. Diese Bestätigung kann elektronisch, per Fax, Brief, E-Mail oder anderweitig schriftlicher Form erfolgen. Mit dieser Bestätigung wird die Rechnung über die vereinbarte Vergütung und eventuell anfallende Nebenkosten übersandt. Nach Zahlung der Vergütung, bzw. einer in der Rechnung beschriebenen Teilzahlung gelten die Dienstleistungen als verbindlich gebucht.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1
Die Vergütung und ihre Höhe werden individuell zwischen dem AN und der/ dem AG vereinbart. Gleiches gilt für Zahlungsziele, Ratenzahlungen, Nebenkosten oder Sonderkonditionen. Sie sind vor Beginn der Durchführung der Dienstleistung zu vereinbaren per Fax, Brief, E-Mail, in elektronischer oder anderweitig schriftlicher Form entsprechend festzuhalten.

3.2
Eventuell anfallende Nebenkosten wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten bei Individualterminen außerhalb des Praxisstandorts, usw. werden in Rechnung gestellt und in der Rechnung als separate Positionen aufgeführt.

3.3
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung der vom AN zu erbringenden Dienstleistungen per Vorkasse. Die/ der AG verpflichtet sich zur Zahlung des gemäß Vereinbarung anfallenden Rechnungsbetrags. Kommt die/ der AG seiner Zahlungspflicht nicht nach, kann der AN von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Dienstleistungsangeboten des AN berechtigt die/ den AG nicht zu einer Minderung der anfallenden Vergütung.

3.4
Die Vergütung ist von der/ dem AG innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten. Falls zwischen Rechnungsstellung und Erbringung der Dienstleistung durch den AN weniger als 5 Kalendertage liegen, so ist die Vergütung sofort ohne Abzug zu entrichten.

3.5
Die Vergütung für die Inanspruchnahme eines oder mehrerer Individualtermine, bzw. eines speziellen Angebots mit z.B. mehreren Individualterminen als Paket durch die/ den AG, ist ebenfalls innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten. Falls zwischen der Rechnungsstellung und der Erbringung der Dienstleitung durch den AN weniger als 5 Kalendertage liegen, so ist die Vergütung sofort ohne Abzug zu entrichten.

3.6
Die Vergütung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die in Gruppen durchgeführt werden, ist bei einer Rechnungssumme bis 450,00 € netto von der/ dem AG innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten. Ab einer Rechnungssumme von 451,00 € netto ist bei einer Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die in Gruppen durchgeführt werden, eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages von der/ dem AG innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung und die Restzahlung der Vergütung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin zu leisten. Falls zwischen Rechnungsstellung und Erbringung der Dienstleistung durch den AN weniger als 4 Wochen aber mehr als 5 Kalendertage liegen, ist die Vergütung komplett innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten. Falls zwischen Rechnungsstellung und Erbringung der Dienstleistung durch den AN weniger als 5 Kalendertage liegen, so ist die Vergütung komplett sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten.

3.7
Die/ der AG ist Schuldner der Vergütung sofern keine schriftliche Zusage über die Kostenübernahme seitens Dritter vorliegt.

3.8
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen der/ des AG ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche der/ des AG rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

3.9
Der AN kann die Durchführung und/oder Fertigstellung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen von der vollständigen Erfüllung der Vergütungsansprüche abhängig machen.

4. Widerrufsrecht, Widerruf und Widerrufsformular und Widerrufsfolgen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes

4.1
Ist die/ der AG Verbraucher und wurde der Dienstleistungsvertrag zwischen dem AN und der/ dem AG ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen (elektronisch, telefonisch, per Fax, Brief, E-Mail, anderweitig schriftlich oder mündlich), steht der/ dem AG ein Widerrufsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes zu. Für Verträge die persönlich von der/ dem AG mit dem AN abgeschlossen werden oder bei denen ein persönliches Beratungsgespräch in der Praxis vorausging und nur die Abwicklung per Telefon, Fax, E-Mail, Online oder Post erfolgt, gilt kein Widerrufsrecht. Gemäß dem Fernabsatzgesetz ist die/ der AG berechtigt, die abgegebene Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform zu wiederrufen. Diese Frist beginnt mit Vertragsschluss.

4.2
Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss die/ der AG den AN mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Fax oder eine E-mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen und unter Angabe der gebuchten Dienstleistungen, deren geplantes Durchführungsdatum und den geplanten Durchführungsort, informieren. Sie/ er kann dafür nachstehendes Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

> Widerrufsformular

Der Widerruf ist zu richten an:

Alaneo® – PotentialEntfaltung, Ina Hoffmann, Santrigelstr. 20, 81829 München, Deutschland kontakt@alaneo-coaching.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die/ der AG die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

4.3
Im Falle eines wirksamen Widerrufs hat der AN alle Zahlungen, die er von der/ dem AG erhalten hat unverzüglich und spätestens 14 Tage ab dem Tage zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim AN eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der AN dasselbe Zahlungsmittel, das die/ der AG bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen AN und AG wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden der/ dem AG wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat die/ der AG ausdrücklich und vor Beginn der Erfüllung den Wunsch geäußert, dass der Vertrag vor Ausübung des Widerrufsrechts vollständig erfüllt wird, erlischt das Widerrufsrecht.

Ende der Widerrufsbelehrung

5. Stornierungen

5.1
Stornierungen können nur per Fax, Brief, E-Mail oder anderweitig in schriftlicher Form erfolgen und sind zu richten an:
Alaneo® – PotentialEntfaltung, Ina Hoffmann, Santrigelstr. 20, 81829 München, Deutschland
kontakt@alaneo-coaching.de

5.2
Sollte die/ der AG an der Inanspruchnahme eines Individualtermins am Praxisstandort verhindert sein, kann sie/ er für den ursprünglichen Termin mit dem AN einmalig einen Ersatztermin vereinbaren oder diesen Termin stornieren. Erfolgt die Stornierung des ursprünglichen Termins weniger als 24h vor Beginn des Termins ohne Vereinbarung eines Ersatztermins werden 80 % der vereinbarten Vergütung fällig. Falls es sich dabei um die Absage des ersten vereinbarten Termins handelt und bereits ein vorweggenommenes Beratungsgespräch (=Gespräch > 20 Minuten) stattgefunden hat, wird dieses Beratungsgespräch mit 125,00 Euro netto zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Wird der vereinbarte Ersatztermin weniger als 24h vor Beginn des Termins ebenfalls storniert, werden 80 % der vereinbarten Vergütung fällig. Sollte der Individualtermin am Praxisstandort seitens des AN storniert werden, wird zuerst versucht, ein Ersatztermin mit der/ dem AG zu vereinbaren. Ist dies nicht möglich, so wird eine bereits gezahlte Vergütung erstattet. Weitergehende Forderungen seitens der/ des AG gegenüber dem AN sind ausgeschlossen.

5.3
Sollte die/ der AG an der Inanspruchnahme eines Individualtermins außerhalb des Praxisstandorts verhindert sein, kann sie/ er für den ursprünglichen Termin mit dem AN einmalig einen Ersatztermin vereinbaren oder diesen Termin stornieren. Erfolgt die Stornierung des ursprünglichen Termins weniger als 48h vor Beginn des Termins ohne Vereinbarung eines Ersatztermins werden 80 % der vereinbarten Vergütung fällig. Falls es sich dabei um die Absage des ersten vereinbarten Termins handelt und bereits ein vorweggenommenes Beratungsgespräch (=Gespräch > 20 Minuten) stattgefunden hat, wird dieses Beratungsgespräch mit 125,00 Euro netto zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Wird der Ersatztermin weniger als 48h vor Beginn des Termins ebenfalls storniert, werden 80 % der vereinbarten Vergütung fällig. Sollte der Individualtermin außerhalb des Praxisstandorts seitens des AN storniert werden, wird zuerst versucht, ein Ersatztermin mit der/ dem AG zu vereinbaren. Ist dies nicht möglich, so wird eine bereits gezahlte Vergütung erstattet. Weitergehende Forderungen seitens der/ des AG gegenüber dem AN sind ausgeschlossen.

5.4
Sollte die/der AG an der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die in Gruppen durchgeführt werden, verhindert sein, kann eine Stornierung seitens der/ des AG bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Bei Stornierungen, die zwischen 4 Wochen und 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird eine Stornogebühr von 25% berechnet. Bei Stornierungen, die zwischen 2 Wochen und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, wird eine Stornogebühr von 50% berechnet. Das komplette Veranstaltungsentgelt wird bei Stornierungen ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Stornierungen durch den AN kann der/ dem AG ein Ersatztermin angeboten werden. Ist das seitens des AN nicht möglich oder kann die/ der AG diesen nicht wahrnehmen, wird eine bereits gezahlte Vergütung erstattet. Weitergehende Forderungen seitens der/ des AG gegenüber dem AN sind ausgeschlossen.

6. Haftung

6.1
Der AN haftet der/ dem AG gegenüber bei Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten
a. unbeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den AN oder dessen Erfüllungsgehilfen
– bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen durch den AN oder dessen Erfüllungsgehilfen
– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
– bei Übernahme einer entsprechenden Garantie
b. beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
– wenn der AN oder ein Erfüllungsgehilfe eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) leicht fahrlässig verletzt.
Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung des AN ausgeschlossen.

6.2
Jeder AG trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Individualtermine, bzw. Inanspruchnahme der Dienstleistungen und kommt für eventuell selbst verursachte Schäden selbst auf.

6.3
Aus der Inanspruchnahme der Dienstleitungen durch die/ den AG und/oder Anwendung der bei der von der/ dem AG in Anspruch genommenen Dienstleistungen erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem AN geltend gemacht werden.

6.4
Veranstalter von der Durchführung von Dienstleitungen, insbesondere Dienstleistungen, die in Gruppen stattfinden, die in den Räumlichkeiten der/ des AG oder in von der/ vom AG angemieteten oder bestimmten Räumlichkeiten stattfinden, ist die/ der AG. Hierbei haben die Teilnehmer keinen Versicherungsschutz durch den AN.

7. Vertraulichkeit

7.1
Der AN verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der/ des AG – soweit diese nicht anderweitig bekannt sind – auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, die zum Zwecke der Ausübung der Dienstleistungen überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. sind keine Dritten in diesem Sinne.

7.2
Der AN behält sich das Recht vor Aufzeichnungen über die Durchführung der Dienstleistungen zu machen. Die/ der AG kann Einsicht in diese Aufzeichnungen nehmen; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.

7.3
Sofern die/ der AG ein detailliertes Protokoll über die Durchführung der Dienstleistungen verlangt, erstellt der AN dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

7.4
Während Veranstaltungen ist es der/ dem AG untersagt, Fotos oder Videos aufzunehmen. Mit vorheriger Zustimmung des AN und der Betroffenen, dürfen Übungen aufgenommen werden. Sämtliche Informationen über andere Teilnehmende und deren Umfeld sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Teilnehmende dürfen Gruppenfotos nur mit ausdrücklicher Zustimmung der übrigen Gruppenmitglieder nach Veranstaltungsende aufnehmen und ggf. auch publizieren. Der AN behält sich das Recht vor als Veranstalter Gruppenfotos und Videomitschnitte zur Veröffentlichung als Ganzes oder teilweise auf der Website oder in den Sozialen Medien anzufertigen. Der AN wird vor der Anfertigung darauf hinweisen und die/ der AG kann dann entscheiden, ob sie/ er im Bild sein möchte. Falls nicht, kann die/ der AG in einem Bereich an der Veranstaltung teilnehmen, die nicht im Bild sein werden. Insofern hat die/ der AG kein Recht, die gesamte(n) Aufnahme(n) für unzulässig zu erklären.

8. Urheberrecht

8.1
Die bei der Durchführung der Dienstleistungen verwendeten oder zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen (insbesondere Bilder, Texte, Filme) dienen dem persönlichen Gebrauch der/ des AG und sind urheberrechtlich geschützt. Das Vervielfältigen, Abfotografieren, Veröffentlichen oder Weiterleiten an Dritte – auch nur auszugsweise – ist nur mit der vorherigen schriftlichen Einwilligung des AN gestattet.

8.2
Der Firmenname Alaneo®, sowie das in dem Kontext verwendete Logo unterliegen jeweils dem deutschen, österreichischen und schweizerischen Markenschutz. Inhaberin der Wortmarke und der Bildmarke ist Ina Hoffmann.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

10. Sektenerklärung

Hiermit erklärt der AN, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeitet oder gearbeitet hat, dass er nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besucht oder besucht hat, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Dienstleistungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden. Zudem lehnt der AN sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziert sich ausdrücklich von Sekten und ähnlichen Organisationen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem AN und dem/ der AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2
Gerichtsstand ist, soweit die/ der AG Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Recht ist, der Sitz des AN. Ist die/ der AG kein Kaufmann und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des AN. Der AN ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen die/ den AG auch an jedem anderen, für die/ den AG zuständigen Gericht, geltend zu machen.